Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Konditionen der Mitgliedschaft:
    Die Mitgliedschaft im JanThos GmbH Fitnessstudio ist mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaft eingegangen. Die entsprechenden Konditionen sind auf derMitgliedschaft aufgeführt und erhalten somit Geltung.
  2. Kündigung:
    Der Mitgliedschaft ist eine Kündigungsfrist von 1 Monat auf alle Laufzeiten inhärent. Wird die Kündigung nicht fristgerecht und unterschrieben eingereicht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 1 Monat. Bei Umzug von mehr als 50 Km, ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Monatsende kündbar. In diesem Fall gilt die Meldebescheinigung des neuen Wohnortes. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Es bleibt die Möglichkeit seitens der JanThos GmbH, eine außerordentliche Kündigung zu vollziehen, sofern sie sich dazu veranlasst sieht – z.B. durch Verletzung der Hausordnung.
  3. Ruhe der Mitgliedschaft:
    Wir räumen den Mitgliedern einen Ruhezeitraum von bis zu 3 Monaten, innerhalb von 365 Tagen ein, sofern hierfür triftige Gründe vorliegen. Diese sind in Absprache mit den Geschäftsführern zu treffen. Für solche Ruhemonate erheben wir ein Entgelt von 15 Euro pro ausgesetztem Monat. Das Mitglied erhält als Ausgleich die Möglichkeit 3 mal innerhalb des jeweiligen ausgesetzten Monats das Studio unentgeltlich, auf die der Mitgliedschaft üblichen Weise, zu besuchen. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach dem Einlegen von Ruhemonaten um die Summe der ausgesetzten Monate.
  4. Trainer- und Servicepauschale:
    Für die stetige Betreuung und Erstellung neuer Trainingspläne, Ernährungsberatungen und der täglichen Betreuung, weiterhin zum Stemmen der aktuellen Energiekosten, zieht die JanThos GmbH eine vierteljährlich anfallende Trainer- und Servicepauschale in Höhe von 19,90 €, zusammen mit dem aktuellen Monatsbeitrag ein.
  5. Übertragung der Mitgliedschaft:
    Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen und nur in besonderen Fällen mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Eine Übertragung der Ausgleichs- Trainingstage bei Ruhemonaten an Nicht-Mitglieder ist möglich.
  6. Monatliche Zahlung:
    Der monatliche Beitrag errechnet sich aus der Dauer und Art des Vertrags. Der Monatsbeitrag wird via SEPA-Lastschriftmandat zum Monatsanfang, für den aktuellen Monat im Voraus eingezogen. Im Falle eines ausbleibenden Mitgliedsbeitrags bzw. einer Rücklastschrift, die nicht durch unseren Fehler entstanden ist, räumen wir uns das Recht auf eine Ausgleichspauschale in Höhe von 4,50 zzgl. ggf. entstandener Bankgebühren ein.
  7. Hausordnung:
    Die Hausordnung ist Bestandteil der Mitgliedschaft und somit einzuhalten. Diese ist jederzeit im Studio einsehbar. Bei Verstoß behalten wir uns das Recht einer außerordentlichen Kündigung vor.
  8. Haftung:
    Das Training in unserer Sportstätte ist auf eigene Gefahr; Die JanThos GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden oder Verlust von Wertgegenständen eines Mitglieds sowie von Gästen aus. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch ein grob fährlässiges Verschulden unsererseits entstanden sind.
  9. Datenschutz:
    Die JanThos GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung ihrer Einrichtung wie auch ihrer Internetseiten erhält. Die JanThos GmbH nutzt diese Daten über Sie oder den von Ihnen bekannten Nutzer der Mitgliedschaft, um die Kundenbeziehung mit Ihnen oder dem Nutzer zu gestalten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben nur die JanThos GmbH und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.janthos.de/datenschutzerklaerung. Wir räumen uns das Recht ein, den Mitgliedern studiorelevante Informationen via E-Mail zukommen zu lassen.
  10. Vertragsveränderung:
    Die JanThos GmbH ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für Sie unter Berücksichtigung der Interessen der JanThos GmbH zumutbar ist. Die JanThos GmbH wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der JanThos GmbH widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die JanThos GmbH Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.